Mi-Sa 16:00 - 00:00 | So 14:00 - 22:00

🔞 Jugendschutzhinweis für den Ratskeller Bad Wildbad

Der Ratskeller Bad Wildbad ist ausschließlich für Gäste ab 18 Jahren zugänglich. Als Raucherkneipe mit Geldspielautomaten unterliegen wir besonderen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg.

🚫 Kein Zutritt für Personen unter 18 Jahren

Gemäß § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Verbindung mit dem Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg ist der Zutritt zu unserem Lokal für Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten, da:


✅ In allen Räumen das Rauchen erlaubt ist.
✅ Wir Geldspielautomaten anbieten, deren Nutzung laut § 6 Abs. 2 JuSchG nur für Erwachsene gestattet ist.
✅ Hochprozentiger Alkohol ausgeschenkt wird, der gemäß § 9 JuSchG nicht an Minderjährige abgegeben werden darf.

🎰 Glücksspiel – Kein Zugang für Minderjährige (§ 6 JuSchG)

  • Die Nutzung unserer Geldspielautomaten ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.
  • Ein Altersnachweis (Personalausweis oder Reisepass) kann jederzeit von unserem Personal verlangt werden.
  • Verstöße gegen diese Regelung führen zum sofortigen Hausverbot.

🚬 Raucherkneipe – Kein Aufenthalt für Minderjährige (§ 10 JuSchG & Landesnichtraucherschutzgesetz BaWü)

  • Da in unserer Gaststätte uneingeschränkt geraucht werden darf, ist der Zutritt für Personen unter 18 Jahren ausnahmslos untersagt.
  • Dies gilt unabhängig davon, ob eine erziehungsberechtigte Person anwesend ist oder nicht.

🍷 Alkohol – Ausschank nur an Erwachsene (§ 9 JuSchG)

  • Der Verkauf und Konsum von Bier, Wein, Spirituosen, Cocktails und Longdrinks ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.
  • Wir führen strikte Ausweiskontrollen durch. Wer keinen gültigen Lichtbildausweis vorlegen kann, erhält keinen Alkohol.

ℹ️ Weitere Informationen zum Jugendschutz

Die vollständigen gesetzlichen Regelungen finden Sie hier:
👉 JuSchuG - Jugendschutzgesetz

⚠️ Durchsetzung des Jugendschutzes

Unser Team ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen konsequent durchzusetzen. Personen, die gegen diese Regelungen verstoßen oder Minderjährige in unsere Räumlichkeiten einschleusen, erhalten Hausverbot.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Ratskeller Bad Wildbad Team 🍻🎯🎰

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